Gründungsberatung
Wer ein Unternehmen gründet, um den Sprung in die Freiheit zu wagen, wird sich von Anfang an fragen müssen, welche Form seine Organisation annehmen kann, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen. Bei allen Überlegungen, welche Gesellschaftsform rechtlich zulässig und besser geeignet ist, stellt sich die Frage nach der Substanz des Gesellschaftsvertrages. Welche Regelungen sind unerlässlich und welche entbehrlich?
Gerne beraten wir Sie zu allen Aspekten der Gründung einer Kapitalgesellschaft und der Umwandlung der Gesellschaftsform – zum Beispiel vom Einzelunternehmen in eine Aktiengesellschaft (GmbH). Dieser Service umfasst selbstverständlich auch die Erstellung bzw. Einsichtnahme in Gesellschaftsdokumente, die Erstellung von Vorstandsverträgen, die Eintragung ins Handelsregister, die Lösung von Problemen zwischen Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaftern und Unternehmen sowie die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern Unternehmen und Geschäftspartner.
Darüber hinaus verfügen wir über die erforderliche fachliche Expertise zur Bearbeitung von Rechtsfragen, die sich aus dem Betrieb eines Unternehmens ergeben können. Dies können Fragen zu Arbeits- oder Dienstverträgen, Gewerberaumvermietung, Finanzverwaltung (Gewerbescheine, Gaststättenerlaubnisse etc.), Steuerrecht, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer sein.
Unternehmens- und Geschäftsimmigration
Mit unseren erfolgreichen Anwälten sowohl im Wirtschaftsrecht als auch im Auslandsrecht/Arbeitsmigration ist es uns gelungen, einen internationalen Mandantenkreis im Bereich Visa- und Aufenthaltsfragen, Unternehmensgründungen und Arbeitsrecht aufzubauen. Wir stehen in ständigem Kontakt mit den für die Erteilung von Erlaubnissen zuständigen berechtigten Arbeitsinstitutionen. So haben sich viele hochqualifizierte ausländische Zuwanderer auf dem deutschen Arbeitsmarkt etabliert und mit unserer Hilfe eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis für ihre Familien erhalten. Bei der Einstellung ausländischer Arbeitnehmer sollten Sie beim Verfassen des Stellenangebots / der Stellenbeschreibung eine Rechtsberatung in Erwägung ziehen. Oft entscheidet die Stellenbeschreibung, ob die Rekrutierung erfolgreich ist.
Internationaler Handel und Investitionen
Sie wollen sich auf Europa wichtigstem Markt ansiedeln? Dann sind wir Ihr erster Ansprechpartner. Wir informieren Sie über aktuelle Branchenanalysen, individuell zugeschnittene Steuer- und Rechtsinformationen sowie Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten in Deutschland.
Wir bieten Unternehmen auf der ganzen Welt ein breites Spektrum an Dienstleistungen, um sie bei der Expansion in Europa größten Markt Deutschland zu unterstützen. Wir tun dies, indem wir mit unseren Kunden beratend und moderierend zusammenarbeiten.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Vertrieb und Produktimplementierung (Markteintritt) in Deutschland
- Übersetzung Englisch>Deutsch von Websites, Marketingmaterialien usw
- Firmenvertretung - Ihre eigene deutsche Adresse
- Call Center Services - eingehende Anfragen in deutscher Sprache in Ihrem Namen beantwortet
- Markenentwicklung
- Firmenbranding
- Namensfindung
- Online-Marketing
- Wettbewerbsanalyse
- Messevertretung
Für einen erfolgreichen Markteintritt können wir auch in folgenden Bereichen behilflich sein:
- Grundlegende Planung - Gesetzliche Anforderungen, Namensgebung, Corporate Branding, Verantwortlichkeiten
- Unternehmensplanung - Ziele, Marktaktivitäten, Finanzierung, Zeitplan
- Personalplanung - Rekrutierung von Fach- und Führungskräften
- Kooperationsplanung - Sourcing strategischer Geschäftspartner in Deutschland (Partnership Building)
Fusionen und Übernahmen
Für Ihre Unternehmensverkaufs-, Investitions-, Fusions- und Übernahmebedürfnisse stellen wir Ihren Erfolg mit einem umfassenden Ansatz durch unsere internationale Erfahrung sicher. Wir helfen Ihnen, wie ein Investor zu denken und die richtigen Entscheidungen zur richtigen Zeit zu treffen.
Wir wenden einen umfassenden Ansatz an, um potenzielle Ziele und Investoren zu identifizieren und das Geschäft abzuschließen. Als Investment- und Beratungsunternehmen bieten wir Ihnen die Sichtweise eines Investors. Wir ermöglichen es Ihnen, potenzielle Investoren über unser umfangreiches Netzwerk aus vielen wichtigen in- und ausländischen Unternehmen, Kapitalfonds und Privat-/Unternehmensinvestoren zu erreichen.
Unsere Leistungen im Rahmen der Investitions- und Akquisitionsberatung:
- Erstellung einer umfassenden Anlagestrategie
- Ermittlung der Faktoren, die den Unternehmenswert steigern
- Erstellung mittel- und langfristiger strategischer Roadmaps
- Erstellung von Geschäftsplänen und Erstellung von Finanzprognosemodellen
- Vorbereitung von Investorenpräsentation, Infomemorandum, Managementpräsentationen
- Suche und Kommunikation potenzieller strategischer und finanzieller Investoren
- Führung und Führung der Verhandlungen
- Koordination mit anderen am Anlageprozess beteiligten Beratern
- Leitung des Due-Diligence-Prozesses
- Management des Auditprozesses und Aufbau des digitalen Datenraums
- Koordination der Finanz-, Rechts- und Steuerberater
- Verhandlung und Festlegung von Zahlungsbedingungen
- Erstellung einer Aktionärsvereinbarung und Protokolle
Prozessführung und Schiedsverfahren
Unser Team aus hochspezialisierten Rechtsanwälten berät und unterstützt Mandanten im Rahmen akuter Konfliktsituationen oder notleidender Projekte, sei es in Schiedsverfahren (Mediation) oder durch andere Maßnahmen der Konfliktvermeidung. Wir vertreten unsere Mandanten auch in allen Rechtsstreitigkeiten aus den Bereichen Technologierecht (z. B. Streitigkeiten im Zusammenhang mit IT-Projekten oder Datenschutz), Gewerblicher Rechtsschutz (z. B. IP-Verletzungen oder Lizenzvertragsstreitigkeiten) oder Wettbewerbsrecht; vor allen ordentlichen Gerichten, Schiedsgerichten und vor Behörden (Prozessführung). Dies umfasst auch die anwaltliche Vertretung vor den Datenschutzbehörden.
Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten im Bereich des Persönlichkeits-, Foto-, Presse- und Meinungsrechts (Reputationsmanagement) bei der Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte. Bei Bedarf oder Notwendigkeit können wir jederzeit auf unser Netzwerk aus erfahrenen Beratern anderer Fachgebiete (z. B. Presse- und Medienspezialisten) zurückgreifen.
Urheberrecht
Ihr geistiges Eigentum ist entscheidend für den Erfolg Ihres Unternehmens! Wiedererkennbare Logos und Warenzeichen sind die Markenzeichen eines profitablen Unternehmens. Profitieren Sie von den Leistungen unserer Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei, mit technologischen Fortschritten und Rechtsentwicklungen in diesem Bereich Schritt zu halten. Wir haben viele Kunden in diesem Bereich, darunter Start-Up-Unternehmen, Fotografen, Schauspieler, Autoren, Film- und Musikproduzenten sowie Künstler und Blogger. Wir befassen uns häufig mit Ansprüchen wegen Urheberrechtsverletzungen, normalerweise zusammen mit anderen Rechten, und wir sind gut gerüstet, um Sie zu beraten, ob Sie eine berechtigte Beschwerde haben und wie Sie damit umgehen können.
Unsere Dienstleistungen umfassen:
- Entwicklung von Strategien zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums
- Die Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Lizenz- und Nutzungsverträgen wie Bild-, Film-, Musik- oder sonstigen Nutzungsverträgen (Künstlerexklusivverträge, Bandübertragungsverträge etc.)
- Wirtschaftliche und rechtliche Prüfung, Beratung und Entwicklung von Rahmenverträgen jeglicher Art
- Durchsetzung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen bei Urheberrechtsverletzungen
Datenschutz und Privatsphäre
Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist die interne Aufsichtsbehörde für alle datenschutzrechtlichen Belange. Er/Sie wirkt auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen hin und unterstützt die Geschäftsführung und Mitarbeiter.
Zu seinen/ihren Aufgaben gehören:
• Kontakt der Geschäftsführung und Mitarbeiter
• Kontaktperson mit Behörden und Betroffenen
• Einweisung und Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Daten
• Unterstützung bei der Einhaltung, Überwachung und Dokumentation des Datenschutzes
• Mitwirkung bei der Beseitigung von Datenschutzmängeln und -verstößen
Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Ein Unternehmen ist in der Regel verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mindestens zehn Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Auch Freiberufler, Teilzeitbeschäftigte oder Praktikanten sind in die Berechnung einzubeziehen. Darüber hinaus können auch kleinere Unternehmen verpflichtet werden, wenn ihre Kerngeschäftstätigkeit beispielsweise in der Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten, wie Gesundheitsdaten, liegt.
Externer oder interner Datenschutzbeauftragter
Zum Datenschutzbeauftragten kann sowohl ein Mitarbeiter als auch ein externer Dritter bestellt werden. Entscheidend ist, dass die ausgewählte Person über die erforderlichen Qualifikationen verfügt und keine Interessenkonflikte bestehen. In allen Fällen dürfen Geschäftsführer das Amt des Datenschutzbeauftragten nicht ausüben.
Eine interne Lösung hat den Vorteil, dass der ausgewählte Mitarbeiter nicht erst in die Strukturen des Unternehmens eingeführt werden muss. Dem stehen regelmäßig höhere Kosten gegenüber, die dadurch entstehen, dass den Mitarbeitern Zeitkontingente zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugeteilt werden müssen und das Unternehmen auch für Aus- und Weiterbildung aufkommen muss. Ein weiterer oft abschreckender Aspekt ist der besondere gesetzliche Kündigungsschutz des eingesetzten Datenschutzbeauftragten.
Arbeitsrecht
Sie haben ein Unternehmen in Deutschland oder stehen kurz vor der Gründung? Dann möchten wir Sie dabei unterstützen, Ihre Mitarbeiter sicher und komfortabel zu verwalten.
Unserer Erfahrung nach ist die arbeitsrechtliche Beratung – insbesondere durch geeignete Arbeitsverträge – von großer Bedeutung, um unnötige Konflikte und deren Folgekosten zu vermeiden, da das Arbeitsrecht in Deutschland teilweise unerwartete Regelungen aufweist. Da unsere Kanzlei auch auf Ausländerrecht spezialisiert ist, kennen wir die aufenthaltsrechtlichen Aspekte und gestalten Arbeitsverträge entsprechend.
Unsere Leistungen:
Zu Beginn erstellen wir individuelle zweisprachige Arbeitsverträge – die in Deutsch und Ihrer Sprache erstellt werden können – und die auf Ihr Unternehmen und die entsprechende Tätigkeit zugeschnitten sind. Diese Verträge berücksichtigen Ihre Anforderungen und die aktuelle Rechtspraxis.
Außerdem bieten wir einen Service zur schnellen und unkomplizierten Anpassung der Verträge an den konkreten Einsatz (z. B. befristet oder unbefristet, Vollzeit oder Teilzeit, Nebentätigkeit oder Verträge für Freelancer). Wir beraten Sie auch zu den notwendigen Behördengängen. Auf Wunsch übernehmen wir die laufende Verwaltung der Arbeitsverträge vom Vertragsabschluss bis zur Beendigung. Dieser Service wird zum Festpreis angeboten und stellt sicher, dass Sie Formfehler und deren Folgekosten vermeiden und viel Zeit und Arbeit sparen.
Außerdem beraten wir Sie gerne zu Ihren aktuellen Arbeitsverträgen und ob diese noch aktuell sind. Wir bieten auch die Implementierung eines Informationssystems an (z. B. um zu vermeiden, dass befristete Verträge unbefristet werden). Wir helfen Ihnen bei unanfechtbaren Kündigungs- oder Änderungskündigungen, Aufhebungsverträgen oder der Erstellung von Arbeitszeugnissen.
Schließlich vertreten wir Sie im Bedarfsfall zuverlässig und engagiert vor dem Arbeitsgericht.