Deutsches Arbeitsvisum
Trotz ihrer Größe ist die deutsche Wirtschaft in den letzten zehn Jahren langsam gewachsen, und das deutsche Bruttoinlandsprodukt wird voraussichtlich negativ wachsen, insbesondere angesichts der Folgen der jüngsten COVID-19-Pandemie.
Einer der Haupt- und chronischen Gründe für diese Verlangsamung ist neben den temporären Auswirkungen von COVID-19 der Fachkräftemangel in deutschen Unternehmen. Obwohl deutsche Unternehmen auf Humanressourcen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten zugreifen können, haben das erhebliche Wirtschaftswachstum und lokale Beschäftigungsmöglichkeiten in den letzten Jahren die Situation für deutsche Arbeitgeber und den Fachkräftemangel im osteuropäischen Raum, insbesondere in Polen, der wichtigste externe Arbeitskräftelieferant das Deutschland benötigt verschlechtert. Die meisten deutschen Ökonomen und sogar offizielle deutsche Quellen glauben jedoch, dass dieses Problem die deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren stärker treffen wird.
Seit 2010 versucht die Bundesregierung, diese Auswirkungen auf die Wirtschaft zu minimieren, indem sie Maßnahmen wie die Überprüfung des Bildungssystems dieser Länder, Ermutigung von Studenten, in den Bereichen zu studieren, die die deutschen Unternehmen benötigen, und Zugang von Fachkräften von außerhalb der EU zu erleichtern. In Folge sind Methoden aufgeführt, mit denen deutsche Unternehmen Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern einstellen können.
Blaue Karte EU
Die Blaue Karte ist der erste ernsthafte Schritt der europäischen Länder, der Arbeitssuchenden die Türen zu Europa öffnet. 2009 verabschiedete die Europäische Kommission das Gesetz über die Einreisebedingungen für ausländische Experten in die Mitgliedsstaaten, und 2011 wurde das Gesetz in seiner jetzigen Form umgesetzt. Die EU Blue Card ähnelt im Wesentlichen der US Green Card. Die Blaue Karte EU ist eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger (EWR). Die Karte verleiht ihren Inhabern eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, umfassende soziale und wirtschaftliche Rechte und die Unionsbürgerschaft.
Zu beachten ist auch, dass dies kein spezifisch deutscher Ansatz ist und den Bestimmungen aller EU-Mitgliedsstaaten unterliegt. Voraussetzungen für die Erlangung der EU-Blauen Karte sind eine höhere berufliche Qualifikation (z. B. ein erstklassiger Hochschulabschluss und ein verbindlicher Arbeitsvertrag oder ein Stellenangebot mit einer Gültigkeit von mindestens einem Jahr) und ein Gehalt, das über dem durchschnittlichen Einkommensniveau für diese Stelle im Zielland liegt. Die Karte ist in 25 der 27 EU-Länder außer Dänemark und Irland gültig.
Antragsbedingungen für die Blaue Karte EU
• Höhere Bildungsabschlüsse (z. B. Hochschulabschluss) und höhere berufliche Qualifikationen im Vergleich zu inländischen Stellenbewerbern.
• Die Blaue Karte EU gilt für unselbständig Beschäftigte und gilt nicht für Selbständigkeit und Unternehmertum.
• einen hohen jährlichen Bruttolohn haben (mindestens das Eineinhalbfache des nationalen Durchschnittslohns), außer wenn eine niedrigere Lohnschwelle (in einigen Ländern und für bestimmte Berufe) gilt.
• Erhalt eines mindestens einjährigen Arbeitsvertrags oder eines verbindlichen Stellenangebots eines EU-Arbeitgebers,
• ein gültiger Reisepass und Krankenversicherung für den Antragsteller und andere nachziehende Familienangehörige,
• bestimmte rechtliche Voraussetzungen des jeweiligen Landes für Berufe zu haben, die in einigen EU-Ländern besonders geregelt sind (z. B. Krankenpflege, Lehramt oder Rechtsanwältin in Deutschland),
Die Blaue Karte der Europäischen Kommission reichte nicht aus, um das Problem der deutschen Wirtschaft allein zu lösen. Da die Zahl der deutschen Unternehmen und Arbeitssuchenden, die ihre Erwartungen erfüllten, begrenzt war Darauf folgten in den kommenden Jahren zwei weitere Arten von Visa.
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Visum zur Arbeitsplatzsuche
Das Arbeitssuche-Visum wurde auf Wunsch der Arbeitgeber im August 2012 eingeführt, um die Bedingungen und Möglichkeiten eines persönlichen Treffens, der Beurteilung des Bewerbers und der Einarbeitung in das persönliche/berufliche Profil zu erleichtern. Mit diesem Visum können Arbeitsuchende für sechs Monate in Deutschland Arbeit suchen. Das Visum erhöht auch die Chancen des Bewerbers auf einen Arbeitsplatz erheblich und ermöglicht dem Arbeitgeber, den Bewerber in der Praxis zu testen und seine Leistungsfähigkeit zu messen. Viele Arbeitgeber vermeiden es, vor einem persönlichen Vorstellungsgespräch und einer Beurteilung einen Vertrag oder ein formelles Stellenangebot zu unterbreiten, das dem Bewerber strenge und verbindliche Bedingungen auferlegt.
Vorteile des Arbeitssuche-Visums
• Einfache und schnelle Erlangung eines Visums
• Keine Verträge oder verbindliche Stellenangebote von deutschen Unternehmen erforderlich
• Flexiblere Erwartung an Deutschkenntnisse
• Möglichkeit zum persönlichen Kennenlernen mit Arbeitgebern und damit deutliche Steigerung der Beschäftigungschancen
• Möglichkeit, bis zu zehn Stunden pro Woche (bezahlt oder unbezahlt) als Probe vor der Einstellung zu arbeiten
• Möglichkeit zum Besuch staatlich geförderter Deutschkurse in Deutschland und höheres Lerntempo
Allerdings hat dieses Visum vor allem für den Antragsteller einige Nachteile:
• Fehlende Arbeitsplatzsicherheit
Angesichts der sehr niedrigen Arbeitslosenquote und der vielen Jobmöglichkeiten in Deutschland kann dieses Risiko natürlich vernachlässigt werden, wenn der Bewerber eine wohlüberlegte Entscheidung getroffen und die Bewerbungsschritte akribisch befolgt hat.
• Keine Möglichkeit, zusätzliche Visa für andere Familienmitglieder zu erhalten, bevor ein Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber abgeschlossen wird
• Mindestens vierjähriger Hochschulabschluss (Hochschule und Studienrichtung müssen von der deutschen ZAB anerkannt sein; ansonsten muss vorab der Gleichwertigkeitsantrag gestellt werden) oder mindestens zweijähriger berufsqualifizierender Abschluss (kürzere Bildungsnachweise werden grundsätzlich nicht anerkannt, der Bewerber muss aber komplementäre Weiterbildungen in Deutschland besuchen).
Das Aufkommen des nächsten Visa Typs ist ein Beweis für die Unzulänglichkeit der Blauen Karte und des Visums für Arbeitssuchende bei der deutschen Regierung.
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Visum zum Arbeiten für Fachkräfte
Mit dem zum 2. März 2020 in Kraft getretenen Deutschen Arbeitsvisum für Fachkräfte wurden gegenüber der Blauen Karte EU vereinfachte Bedingungen eingeführt, um Bewerbungen außerhalb der EU weiter zu fördern. Dieses Visum, das bei Arbeitssuchenden für viel Aufregung sorgt, hat einfachere Bedingungen und bietet bessere Chancen als die Blaue Karte EU.
Vorteile des deutschen Privatarbeitsvisums
• Keine höheren Qualifikationen erforderlich im Vergleich zu lokalen Bewerbern oder EU-Bürgern
• Keine allgemeine Hochschulabschlussvoraussetzung (Abschlussvoraussetzungen sind die gleichen wie für das Job Seeker Visa).
• Angemessenere und realistischere Bedingungen für den Mindestlohn im Vergleich zum Blue-Card-Visum
• Verkürzung der Wartezeit für Staatsbürgerschaftsanträge von 5 auf 4 Jahre
• Möglichkeit der Erlangung zusätzlicher Visa für Familienangehörige (Kinder unter 18 Jahren und deren Ehepartner) vor der Abreise nach Deutschland
• Beschäftigungsgarantie ab dem Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland
• Kurzer Bewerbungsprozess
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